Novomatic

Novomatic und die Corona-Hilfsmaßnahmen

16. November 2020, Lic. phil. Ana Maria Ivan

Am 16. November 2020 berichten mehrere Medien über Hilfszahlungen an Novomatic:

Kontrast.at: „Kein höheres Arbeitslosengeld, aber zig Millionen Euro für Novomatic und Co.“
Novomatic zahlen wir alle: Der Konzern bekommt im November 80 Prozent seiner Umsätze aus Glücksspielautomaten vom Staat ersetzt. Insgesamt zahlt die schwarz-grüne Regierung bis zu 22 Millionen Euro an Glücksspielkonzerne für Umsatzentgänge während des Lockdowns. Zusätzlich bekommen sie durch Corona-Hilfen Personal- und Fixkosten ausgeglichen.“

Kleine Zeitung: „Corona-KriseNovomatic baut in Gumpoldskirchen 120 Jobs ab
Schon während des ersten Lockdowns in Österreich und die Monate danach hatte Novomatic fast die komplette Belegschaft in Österreich in Kurzarbeit, zumal ja auch die zum Konzern gehörenden Admiral-Spielstätten schließen mussten. „

Schon vor Erstellung der COVID19-Hilfspläne wurde seitens der österreichischen Bundesregierung betont, dass begünstigte Unternehmen weder Sitz noch Niederlassung in einem der nicht kooperativen Länder und Gebiete haben dürfen.

Dazu Punkt 3.1.6 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richt-linien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG):
das Unternehmen darf nicht einen Sitz oder eine Niederlassung in einem Staat haben, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke ge-nannt ist und an dem Sitz oder der Niederlassung in diesem Staat im ersten nach dem 31. Dezember 2018 beginnenden Wirtschaftsjahr überwiegend Passiveinkünfte im Sinne des § 10a Abs. 2 KStG 1988 erzielen. Es gilt die Fassung der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke, die zum jeweiligen Abschluss-stichtag des für die Beurteilung des Überwiegens der Passiveinkünfte im Sinne des § 10a Abs. 2 KStG 1988 heranzuziehenden Wirtschaftsjahres in Geltung steht;

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wird laufend aktualisiert und umfasst derzeit: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Barbados, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu und Seychellen.

Novomatic AG gibt auf der eigenen Webseite jedoch an, eine Panama-Niederlassung zu haben, welche auch für den Vertrieb in Zentralamerika und Karibik zuständig ist:

NOVO Panama S. de R.L.
Av. Balboa
P.H. Bay Mall, Piso 3, Oficina 302
Bella Vista
Provincia de Panama
Panama
Tel.: +507 388 8695

Nicht nur die Panama-Niederlassung spricht gegen die Gewährung von Umsatzersätzen, sondern auch die Tatsache, dass Novomatic offenbar Umsätze aus Geschäften mit solchen Ländern erzielt. Quelle: Novomatic-Magazin vom August 2016, issue 57, issn 1993-4289, Seite 60:
Alleine im vergangenen Jahr hat NOVOMATIC Africa insgesamt 160 Geräte an sechzehn verschiedene Casinos in unterschiedlichen Ländern außerhalb Südafrikas verkauft – unter anderem in Botswana, Namibia, Senegal, Sierra Leone, Swasiland, Tansania sowie auch in die der afrikanischen Küste vorgelagerten Inselstaaten Länder Mauritius und Seychellen.“

Novomatic hat meine Anfrage so beantwortet:
„meine Mandantin Novomatic AG gibt zu unternehmensinternen Themenstellungen keine Auskunft.
Allgemein kann nur festgehalten werden, dass Unternehmen, wie auch sämtliche legalen und unter staatlicher Aufsicht stehenden terrestrischen Glücksspieldienstleister, die aufgrund der gesetzlichen COVID-19 Schließmaßnahmen ihre Dienstleistungen zur Zeit terrestrisch nicht anbieten dürfen, Unterstützungen prüfen. Sie sind sogar gesellschaftsrechtlich verpflichtet (Hinweis: Geschäftsführerhaftung), mögliche Unterstützungen – bei Vorliegen der Voraussetzungen – in Anspruch zu nehmen. Diese von der Regierung vorgesehen Maßnahmen sichern nachhaltig Arbeitsplätze in Österreich und sorgen somit folglich für ein wesentliches Steueraufkommen in der Zukunft.“

 

Einstellung des Strafverfahrens gegen Peter Barthold wegen schwerer Erpressung

16. Oktober 2019: Lic. phil. Ana Maria Ivan  

Das Ermittlungsverfahren 62 St 3/17p gegen Peter BARTHOLD (vertreten durch Mag. Julia ECKHART, Rechtsanwältin) wegen des Verdachts der schweren Erpressung wurde von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption am 16.10.2019, nach drei Jahren Ermittlungen, eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft fand keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten (§ 190 Z 2 StPO).

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Sachverhaltsdarstellung der Omnia Online Medien GmbH (Gert Schmidt) vom 13. Dezember 2016.
Dr. Franz Wohlfahrt erhob gleichlautende Vorwürfe.

Aus der Beweiswürdigung:

„Ein Vorsatz, sich durch das Verhalten der NOVOMATIC AG unrechtmäßig zu bereichern, ist nicht erweislich.“

„Peter BARTHOLD bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen seiner siebten Vernehmung. Er habe niemanden bedroht. Wenn er die „Novomatic“ erpressen hätte wollen, hätte er den Sachverhalt mit Ing. Peter WESTENTHALER nicht gebraucht, weil er im Besitz von belastenden Unterlagen betreffend Automatenabrechnungen sei.“

„Der Zeuge X bestätigt aber die weitere von Dr. Franz WOHLFAHRT angeführte Aussage nicht, wonach dieser „Novomatic-Hasser“ die „Novomatic fertig machen“ werde, wenn diese nicht bis Ende des Jahres zahle. In diesem Sinn weiß der Zeuge von etwaig verknüpften Geldforderungen des Peter BARTHOLD gerade nicht zu berichten. Insgesamt vermögen die Angaben des Zeugen den geprüften Tatverdacht nicht zu stützen.“

„Demnach ist weder ein Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung noch darauf, die Verantwortlichen der NOVOMATIC AG durch den Einsatz einer gegen die Ehre bzw das Vermögen gerichteten Drohung zu einer Handlung, nämlich der Bezahlung einer Forderungen, zu nötigen, anzunehmen.“

„Aufgrund der dargestellten Annahmen ist weder eine konkrete tatbestandsmäßige Drohung noch die erforderliche innere Tatseite in Richtung § 105 Abs 1 StGB anzunehmen. […] Letztlich ist der Vorwurf, Peter BARTHOLD habe im Sommer 2015 Ing. Peter WESTENTHALER zur Mitwirkung an der angezeigten Tat zu bestimmen versucht, nicht erweislich.“

Die Straftatvorwürfe der Omnia Online Medien GmbH (Gert Schmidt) sowie jene des Dr. Franz Wohlfahrt (ehemaliger Generaldirektor der Novomatic AG) gegen KommR. Peter Barthold haben sich nicht bestätigt.

„Das Ermittlungsverfahren gegen Peter BARTHOLD wegen des Verdachts der schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 2, 12 zweiter Fall StGB ist daher aus tatsächlichen Gründen gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen.“

Die besipiellose Medienkampagne des Gert Schmidt gegen Peter Barthold (2016-2019)

21.12.2016. „Erpressungsversuch gegen Novomatic wird bekannt! – Spieler-info.at“ (4183 Ansichten). Spieler-info.at teilt mit, gegen Barthold sei eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden (Anm.: eben von Gert Schmidt), da Barthold im Verdacht stehe, die „Novomatic-Gruppe durch gefährliche Drohungen zur Leistung von Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu nötigen“. Die Unschuldsvermutung fehlt.

25.01.2017: „Weitere Anzeige gegen KR Peter Barthold: Neue DOKUMENTATION beweist Erpressungsversuch über 25 Millionen Euro! – Spieler-info.at“ – darunter Bildabschnitt mit dem Titel: „25 Millionen!“ (1572 Ansichten).
Diesmal behauptet Spieler-Info, der Erpressungsversuch sei bewiesen und dokumentiert. Das Wort „Beweis“ (gefolgt von Rufzeichen) wird mehrmals in Großbuchstaben geschrieben, in einem Stil der normalerweise für den Ausbruch eines Weltkrieges reserviert ist. Die Anwaltskanzlei Brandl & Talos hätte eine „Dokumentation“ eingereicht.
Spieler-Info stellt Barthold als Erpresser (also als Verbrecher) und Spieler dar und schreibt wiederholt von „dokumentierten Fakten“.
Zitat: „Mit diesen neuen BEWEISEN wird nachgewiesen, dass KR Peter Barthold bereits seit 2014 den schweren Erpressungsversuch akribisch plante und von der NOVOMATIC Gruppe satte 25 Millionen EURO holen wollte.“
Die Unschuldsvermutung laut § 7b MedienG fehlt. Somit wird der Eindruck erweckt, Barthold sei endgültig überführt.

2.3.2017: „Barthold Peter: „Die Grünen“-Prominenz zu seiner Unterstützung „aktiviert“! – Spielerinfo.at“
„Dr. Eva Glawischnig-Piesczek soll – lt. Barthold – ihm bestätigt und versprochen haben, dass sie Informationen in Zusammenhang mit einer Parteienfinanzierung und Politikerbestechung durch die Novomatic-AG umgehend über die Delegations-Leiterin der Österreichischen Grünen im Europaparlament und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Mag. Ulrike Lunacek, EUROPA- und WELTWEIT verbreiten würde, damit der Novomatic-Konzern international KEINE Lizenzen mehr erhalten werde bzw. dass ihm bestehende Lizenzen entzogen werden.“
Ein Jahr später wurde Dr. Eva Glawischnig Corporate-Responsibility-Chefin bei Novomatic AG.

 

Am 30. September 2019 stellt die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption das Verfahren gegen Peter Barthold (vertreten durch Mag. Julia ECKHART, Rechtsanwältin) wegen des Verdachts des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB gemäß § 190 Z 2 StPO ein.

Aus der Begründung:
“ Die Einstellung betrifft den Tatverdacht im Zusammenhang mit der von der XXX an die XXX gerichteten Rechnung vom xxx über xxx Euro (ON 87 S 1.021 und 1.023; ON 57 S 147-151). Nicht feststellbar ist im Wesentlichen, dass der inkriminierten Zahlung der XXX an die XXX – bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise – keine werthaltigen Leistungen gegenüberstanden bzw dass es dadurch zu einem Vermögensschaden der genannten Gesellschaft kam. Insoweit sind die Ausführungen der XXX (ON 133) nicht zu widerlegen.
Die Angaben des Opfers erscheinen lebensnah, weil der mit der adaptierten Kooperation verbunden Mehraufwand der XXXXXX nachvollziehbar und mit den vorliegenden Verträgen in Einklang zu bringen ist.
Ein Befugnismissbrauch iSd neu gefassten § 153 Abs 2 StGB idF BGBl I 2015/112 (§ 61 zweiter Satz StGB)
als unvertretbaren Verstoß gegen solche Regeln, die „dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten
dienen“ ist demnach auch nicht erweislich. Unabhängig davon ist XXXXXXXXX als damaligem Geschäftsführer der XXXX kein Vorsatz zu unterstellen, nämlich weder in Bezug auf einen Befugnismissbrauch noch in Bezug auf einen dadurch allenfalls verbundenen Vermögensschaden für die von ihm vertretene Gesellschaft. Letztlich ist aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse nicht von einer Täuschung des Geschäftsführers auszugehen. Ein Betrug zum Nachteil der XXXXX kommt demnach bereits aus diesem Grund nicht in Betracht. Da hinsichtlich des von der Einstellung umfassten Faktums keine weiteren Ermittlungsansätze, die eine Intensivierung des Tatverdachtes erwarten ließen, bestehen und die für eine Anklageerhebung erforderliche Verurteilungswahrscheinlichkeit aus den angeführten Erwägungen nicht vorliegt, ist das Ermittlungsverfahren nach § 190 Z 2 StPO einzustellen.“

Am 23. September 2019 hat Peter Barthold Strafanzeige wegen schwerer Verleumdung gegen Gert Schmidt, Betreiber von eu-infothek.at, eingebracht. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.

 

Peter Barthold

August, 2019: Lic. phil. Ana Maria Ivan     

KR Peter Barthold hat im April 2017 eine Verleumdungsanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Gert Schmidt eingebracht, weil er von diesem wegen einer strafbaren Handlung (Erpressung) beschuldigt wurde, die er nicht begangen hatte.

Laut Peter Barthold gab es bislang keine Erledigung seitens der Justiz. Diesbezüglich stellten die NEOS-Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine parlamentarische Anfrage (4046/J) an den Justizminister DDr. Clemens Jabloner:
„Es mag verwundern, welches Interesse hinter einer derartigen Maßnahme eines „neutralen“ Mediums (Anm.: Gert Schmidts Omnia Medien GmbH) stecken mag, welches sich zumindest nach außen hin dem „Spielerschutz“ verschrieben hat, andererseits sich zumindest in diesem Fall als Schutzpatronin der Novomatic geriert.
Dass diese suspekten Vorgänge und die kontroverse Interessenlage, bei der es nicht nur um ungeheure Geldsummen, sondern um Macht und Einfluss geht, die Justiz – insbesondere im Lichte der im Zuge der Ibiza-Affäre bekannt gewordenen Aussagen (Stichwort: Novomatic zahlt alle) – in einem besonderen Ausmaß fordert, liegt auf der Hand.
Umso wichtiger ist eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und den Ermittlungsbehörden, welche sich in Transparenz und in einem offenen Umgang mit dem parlamentarischen Interpellationsrecht äußert. Nicht zuletzt steht hier das
Vertrauen der BürgerInnen in die Grundfeste des Staates Österreich auf dem Spiel.“

BRIEF VON KOMMR. PETER BARTHOLD BETREFFEND PROF. GERT SCHMIDT (Spieler-Info.at)

Am 29. April 2019 hat mich die Stellungnahme des KommR. Peter Barthold erreicht.

Anlass: Wiederholte Neu-Veröffentlichungen der alten Berichterstattung betreffend KommR. Peter Barthold und laufende Strafverfahren am 29.04.2019, nachzulesen unter http://www.spieler-info.at/2019/02/13/wende-im-fall-kr-peter-barthold/

KommR Peter Barthold will nicht weiter diverse, nicht rechtskräftig erwiesene Anschuldigungen unter dem Titel „wir haben Anzeige erstattet“ in Kauf nehmen und erstattete selbst nach eigenen Angaben am 29. April 2019 Verleumdungsanzeige gegen Prof. Gert Schmidt.

Anfang Mai 2019 wurde das seit 2016 laufende Finanzstrafverfahren gegen Peter Barthold endgültig rechtskräftig eingestellt.

Hier ist sein Brief:

„Sehr geehrte Frau Ivan!

[…]
Trotzdem erst- und letztmalig kurz zur Klärung!
Das ständige Wiederholen von „Wende und neuen Ermittlungen“ in der Causa Novomatic verleitet im besten Fall zum Gähnen!
Das Ermittlungsverfahren läuft seit 2016 und ist sehr kompliziert und umfangreich.
Es sind noch immer Ermittlungen gegen Westenthaler, Wohlfahrt und laut der geheimnisvollen Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der NEOS durch den Justizminister offenbar gegen weitere Personen im laufen. Da ich Selbstanzeige 2016 erstattet habe und durch Gert Schmidt bzw. der ihm zuzuordnender Firma Omnia, Anzeige Sachverhaltsdarstellung wegen Erpressung und Prozessbetrug erstattet wurde , gibt es auch hier noch Ermittlungen.
Die Sachverhaltsdarstellung von Schmidt […] mit handfesten Beweisen widerlegt werden können. Beweise liegen der Staatsanwaltschaft vor.
Näher will ich nicht darauf eingehen, denn das wäre viel zu viel der Ehre für den selbst ernannten Kämpfer gegen illegales Glücksspiel, der in letzter Zeit aber fast nur zur Verteidigung des ihm ganz nahestehenden Glücksspielkonzerns ausrückt […]
Nachzulesen im OGH-Urteil aus 2017 (rechtskräftig) und den neuesten Urteilen des Landesgerichts Wiener Neustadt (noch nicht rechtskräftig) bereitgestellt am28.09.2018 bzw. am 22.03.2019, die keine Frage offen lassen.

Abschließend möchte ich noch sagen ( im Bezug auf die Anzeige von Gert Schmidt gegen mich), dass ich zum heutigen Stichtag völlig unbescholten bin und in meinem ganzen Leben nie jemand erpresst habe.

Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz ist ungebrochen!
Wenn die Staatsanwaltschaft trotzdem glaubt, dass ein Substrat vorhanden ist das eine Anklage rechtfertigt, sehe ich dem gelassen entgegen, denn ich bin überzeugt dass in einem möglichen Prozess im Beweisverfahren alles auf den Tisch kommt und es bewiesen wird, dass ich nie jemand erpresst habe.

Am 28.04.2017 habe ich gegen Gert Schmidt eine Verleumdungsanzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht, die im anhängigen Akt zu bearbeiten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Barthold

Gespräch am 20. Februar 2019

-Wien, den 21. Februar, 2019- Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) waren Peter Bartholds Vorwürfe nicht glaubwürdig, die langjährigen Ermittlungen gegen Peter Westenthaler und Franz Wohlfahrt wurden Anfang 2019 eingestellt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Peter Barthold: Gert Schmidt, Eigentümer der Omnia Online Medien GmbH, hat zwei Anzeigen gegen Peter Barthold eingebracht.
Laut Berichten auf der Webseite der „Spieler Info“, bringt Omnia Online Medien GmbH laufend Anzeigen ein, beschäftigt Privatdetektive, Rechtsanwälte, Berater und bezahlt für Hinweise und Rechtsverfahren – offenbar ein Hinweis auf wohlhabende Verhältnisse und / oder Finanzierung durch die Novomatic-Firmengruppe.

KommR Peter Barthold stammt aus einer alten Wiener sozialdemokratischen Familie, er ist selbst politisch nicht tätig. Peter Barthold hat sich einen Namen als Fußballtorwart bei Rapid Wien gemacht und war anschließend als Trainer bei Vienna tätig.
Anfang der 90er Jahre kam er durch KommR S. mit dem Glücksspiel in Kontakt, er wurde inner circle-Mitglied des Vereins „Freunde der Wiener Polizei“, wie auch Michael Häupl, Martin Schlaff, Roland Horngacher und Adi Krchov (ehemaliger Chefinspektor). Krchov war Vereinsleiter und zuständig für die Lösung aller Fragen. „Ich bin so eine Art besserer Kammerdiener für Martin Schlaff, sagt Krchov zu profil.“ https://www.profil.at/home/affaere-freunderln-wirtschaft-186760
1997 bekam Peter Barthold ein Stelleangebot aus Deutschland (Trainer), das er wegen seiner neuen Geschäftsverbindungen zum Glücksspiel ablehnen musste.
Ab dem Jahr 2000 gab es eine intensive Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe, es wurden mehrere gemeinsam betriebene Lokale eröffnet – und dazu mehrere Gesellschaften gegründet.
„Drei Jahre später kam es zu Diskrepanzen, als ich expandieren wollte“, berichtet Peter Barthold. Franz Wohlfahrt war seit 2004 sein direkter Gesprächspartner. Davor: die Herren K. und T. (Geschäftsführer von Admiral).
In den Jahren 2004-2005 hat Peter Barthold in Kooperation mit Interwetten und Apex drei weitere Lokale eröffnet. Daraufhin wurde er von Novomatic zu einem Gesprächstermin eingeladen und ersucht, die Schließung der neuen Lokale sowie die Beendigung der Partnerschaft mit Interwetten und Apex vorzunehmen. Eine langfristige Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe wurde ihm in Aussicht gestellt, würde er nur die drei zuletzt eröffneten Lokale an Admiral übertragen. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit Konkurrenzklausel zwischen Peter Barthold und Novomatic unterfertigt und umgesetzt.
Diese Partnerschaft hat bis 2009 funktioniert.
„2009 bat mich Franz Wohlfahrt zu einem Termin. Ich sollte einen Konsulentenvertrag mit Novomatic abschließen und 5.000 Euro monatlich als Entlohnung erhalten. Hievon müsste ich 4.000 Euro an Ing. Peter Westenthaler weiterleiten. Ich habe zugesagt. Später verlangte Ing. Westenthaler 4.500 Euro, sodass mein Auszahlungsbetrag auf 6.000 Euro umgeändert wurde“.
Drei Zeugen gaben im Jahr 2016 eidesstattliche Erklärungen ab, welche an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, sie wurden daraufhin einvernommen.

Peter Barthold berichtet weiter: „Im Jahr 2010, bei einem Termin im Novomatic-Forum, wurde ich von Novomatic gefragt, ob ich mit einer meiner Firmen das BZÖ unterstützen würde. Meine Gesellschaft sollte zwei Rechnungen über insgesamt 60.000 Euro an Austrian Gaming Industries stellen – für „Standortentwicklung“. Später hat meine Firma Phönix GmbH eine Rechnung von „Hallo Graz Medien GmbH“ mit fast dem selben Gesamtbetrag (62.400 Euro) für Druckkosten erhalten“. Peter Barthold hat zugesagt und die Geschäfte nahmen ihren Lauf.

Dazu die parlamentarische Anfrage der Dr. Stephanie Krisper (NEOS) vom 21.02.2019 an den Bundesjustizminister Dr. Moser: „All diese Vorwürfe bezeichnet eine Wirtschaftsexpertin in einer für die WKStA angefertigte Expertise als durchwegs nachvollziehbar, wohingegen an den Aussagen Franz Wohlfahrts erhebliche Zweifel bestünden. In der Expertise ist von einigen Auffälligkeiten sowie außergewöhnlichen Vorgängen die Rede. Zusammengefasst wiegen die Vorwürfe schwer. Es geht unter anderem um den Verdacht der Untreue, Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung bis hin zu falscher Zeugenaussage. […] Wurden Ermittlungen gegen entscheidungsbefugte Personen der HALLO GRAZ MEDIEN GMBH aufgenommen? Wenn ja, wann, gegen wen und weshalb? Wenn nein, warum nicht? […] Inwiefern schenkte der federführende Staatsanwalt in seinem Einstellungsbericht dem Expertenbericht der WKStA bezüglich folgender Themenkomplexe Beachtung? a. Zahlung an HALLO GRAZ MEDIEN GMBH. i) Die Auffälligkeit, dass das auszahlende Unternehmen lediglich in diesem einen Jahr einen derart hohen Werbeaufwand verbuchte. ii) Den zumindest buchhalterischen Widerspruch mit der Angabe Wohlfahrts, dass sich Barthold in Zahlungsschwierigkeiten befand. iii) Dass die Zahlung an die HALLO GRAZ MEDIEN GMBH in der Höhe von 60.000 € unmittelbar (am selben Tag) nach Zahlungseingang der zwei -wie von Wohlfahrt selbst bestätigten- Scheinrechnungen in der Höhe von € 62.400,00 erfolgte.“
Westenthaler bestritt die Aussagen Peter Bartholds während des Ermittlungsverfahrens bis zuletzt.

Am 6. Dezember 2018 schreibt Peter Barthold an die zuständige Ermittlungsbehörde:
„Am 25.11.2018 kontaktierte mich K. mit dem ich seit langem befreundet bin […] und ersuchte mich, ihm die Tel. Nr. von M. für einen Bekannten zu geben, was ich auch tat. (Anm.: M. unterschrieb eine der drei eidesstattlichen Erklärungen bezüglich der Geldübergabe an Ing. Westenthaler). Zu meiner Überraschung sagte K., dass er die Tel. Nr. einem Bekannten namens E. weitergegeben hat. Und E. brauche M’s Tel. Nr. für X. Es gehe um Westenthaler. X verbüßt derzeit eine längere Haftstrafe in derselben Haftanstalt wie Westenthaler. X der weder mit mir noch mit M. Kontakt hat (sonst hätte er sich die Nummer nicht über Dritte besorgen müssen) und der auch keinerlei Bezug zum laufenden Verfahren hat, rief am 26.11.2018 um 16 Uhr (laut Foto von M’s Display) an und das sagte M. dass das Verfahren gegen Westenthaler eingestellt sei und versuchte Einfluss auf die Zeugenaussage von M. zu nehmen (den genauen Wortlaut weiß M.). Da M. ein sehr wichtiger Zeuge im Verfahren ist, sagt dieses Vorgehen einiges aus.
Denn dass X. einen flüchtigen Bekannten von sich aus kontaktiert, in einem Verfahren in welchem X. überhaupt nicht vorkommt, das bitte ich die Ermittler zu beurteilen. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass die Zeugenaussagen von M. B. und R. und der Inhalt der Zeugenaussagen, ausschließlich den Angaben der Zeugen entsprangen.
Die eidesstattliche Erklärungen entstanden in der Rechtsanwaltskanzlei —, wo der Anwalt die Zeugen aufforderte, mit ihren eigenen Worten ihre Wahrnehmungen zu schildern. Der dritte Zeuge war nicht in der Rechtsanwaltskanzlei, sondern fertigte seine Aussage selbst an und übergab sie unterzeichnet.“
Der damalige Zeuge M. bestätigt den Vorfall: „Es ist richtig, dass mich Herr X. am 25.11. Telefonisch kontaktiert hat um mir mitzuteilen, dass das Verfahren gegen Herrn Barthold weiterläuft, gegen Herrn Westhentaler jedoch eingestellt wird. Es sagte mir das, weil er es gut mit mir meine…..wobei ich sagen möchte, dass ich Herrn X. nicht näher kenne, ausser vom Fussball….Meine Telefonnr. hat er sich von gemeinsamen Freunden besorgt. Diese Information hatte er von einem Mithäftling, der den selben Anwalt hat wie —-. Von der ermittelnden Behörde würde ich diesbezüglich nicht einvernommen… Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung…“.
Das Schreiben Peter Bartholds an die Ermittlungsbehörde blieb ohne Folgen, es gab keine weiteren Einvernahmen.
Justizminister Dr. Josef Moser beantwortete am 21. April 2019 eine diesbezügliche Anfrage der NEOS: „Der Sachverhalt ist der WKStA bekannt. Diese erblickte nach den angezeigten Umständen keinen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne des § 1 Abs. 3 StPO, sodass keine Vernehmungen stattfanden.“

Am 25. Februar 2019 brachte Peter Barthold den Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Personen und sich selbst bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ein.

DIE ERMITTLUNGEN WERDEN FORTGESETZT

Obwohl die Staatsanwaltschaft gegenteiliger Ansicht bezüglich des Fortführungsantrags ist, teilt sie nochmal mit, bei der Verfahrenseinstellung vom 11. Februar 2019 handle es sich um eine Teil-Einstellung, weil mehrere komplexe Sachverhalte weiterhin untersucht werden.

Mittlerweile wurde bekannt, dass das OGH-Urteil vom 27.5.2017 bisher nur zivilrechtliche Folgen für Novomatic hatte, die MA36 der Stadt Wien verweist auf Anfrage auf laufende Verfahren.

Spielerverluste wurden erfolgreich durch den Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger eingeklagt, er hat bisher über 20 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von über 10 Millionen Euro eingebracht.

Anfang Mai 2019 wurden alle Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Peter Westenthaler eingestellt.

Für alle hier Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Bericht von:

Lic. phil. Ana Maria Ivan, Presse-Agent International. Selbstständige, freie Journalistin. Eigenverlag.

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https://www.ami25.at/die-gluecksritter/peter-barthold/index.html

 

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