Am 23. Mai 2020 ging eine anonyme Webseite online: novopate.com.
Am Sonntag den 24. Mai 2020 erhielt ich insgesamt drei e-Mails mit Fragen von Professor Schmidt (Redaktion EU-Infothek).
Er ersuchte mich u.a., ihm vor „Redaktions-Schluss“ am 25. Mai 2020 um 9:30 Uhr die Nachweise zu meiner Akkreditierung als Journalistin und „den Nachweis Ihres von ihnen in ÖSTERREICH geführten akademischen Grades“. Die Information dürfte für die EU-Infothek ausschlaggebend gewesen sein.
Lesen Sie die gesamte Korrespondenz:
24.05.2020 (Sonntag, um 12:33 Uhr) – Erstes Mail von Gert Schmidt:
„Sehr geehrte Frau Ivan,
>
> www.eu-infothek.com [1] <http://www.eu-infothek.com> wird zeitnah
> über die Aktivitäten und Hintermänner /Frauen der Internet-Seite
> „novopate“ berichten. Wir ersuchen Sie höflich um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen:
>Sind Ihnen die Aktivitäten rund um diese Internet-Darstellung
> bekannt?
>Sind Ihnen die Hintermänner/Frauen, welche direkt oder indirekt zur
> Erstellung dieser Internet-Seite mitgewirkt haben oder mitwirken,
> bekannt?
>Haben Sie an der Erstellung direkt oder indirekt mitgewirkt?
>Der Redaktions-Schluss von www.eu-infothek.com [1]
> <http://www.eu-infothek.com> für diesen Bericht ist Montag, 25. Mai 2020, 9.30.
>Bitte um zeitgerechte Beantwortung.
>Vielen Dank für Ihre Mühe.
>Mit freundlichen Grüssen
>Prof. Gert Schmidt
MEINE BEANTWORTUNG am 24. Mai 2020, 15:30 Uhr:
„Sehr geehrter Herr Schmidt!
Danke für Ihre Nachricht vom Sonntag den 24.5.2020.
Ich habe vor Beantwortung Ihres Schreibens die eu-infothek-Berichte
betreffend die Ibiza-Affäre gelesen, diese haben einen wirklich hohen
Unterhaltungswert.
Insbesondere Ihre erfolglose Mühe, die renommierten SZ-Journalisten
Bastian Obermayer und Frederik Obermaier als „Helden“ im negativen Sinn
darzustellen und gleichzeitig sich selbst als „Ibiza-Aufdecker“ zu
positionieren, haben mich davon abgehalten, den Espresso während des
Lesens zu trinken.
Ich bin also auf die angekündigten eu-infothek-Berichte zum Thema
„Novopate“ sehr gespannt. Sie werden sicher verstehen, dass es mir
schwer fällt, Ihre Berichte als seriöse Informationsquelle zu
betrachten. Vor allem deswegen, weil Sie in der Vergangenheit -wie Sie
selbst zugegeben haben- für die Berichterstellung unrichtige
Informationen gekauft und veröffentlicht haben.
Um Ihre Fragen zu beantworten: Nein, es ist mir nicht bekannt, wer die
Autoren (oder in Ihrer Sprache: „Hintermänner/Frauen“) dieser Seite
sind. Es hätte mich interessiert, denn die Berichte sind sehr
sachbezogen. Leider lassen sich die Details (mit Ausnahme des von
„Novopate“ von meiner Seite übernommenen Berichtes) mangels Impressum
nicht klären.
Da Sie jetzt auch noch eine Detektei gegründet haben, wird es für Sie
ein Kinderspiel sein, die „Hintermänner/Frauen“ zu „entlarven“. Oder
Sie kaufen wieder mal. Die Informationen.
Mit freundlichen Grüßen,“
Zweites Mail von Gert Schmidt, Sonntag den 24. Mai 2020, 16:15 Uhr:
„Sehr geehrte Frau Ivan,
für die Berichterstattung auf EUI ersuche ich Sie mir folgende
Informationen zukommen zu lassen:
Weshalb ist IHR Name auf mehreren „Kopien“ und erstellten Texten ,
offensichtlich irrtümlich, vermerkt? Diese Unterlagen liegen uns vor.
Bitte senden Sie auch ihren Nachweis für die von ihnen zitierte
Funktion als „Presse-VertreterIn“ einer US-Presse-Agentur
und
den Nachweis Ihres von ihnen in ÖSTERREICH geführten akademischen
Grades.
Ferner ersuche wir um Beantwortung folgender Fragen
Arbeiten Sie mit
Peter Barthold
Alfred Inzinger
Ex-Tormann Wohlfahrt
Christoph Holubar
Hlobil-Family
Stromer und seine „Helfer“
Duschek-Family
RA Mag. Eckert
und andere aus diesem Kreise zusammen?
Sowie bekannten weiteren Vertretern des illegalen Automaten- und
online-Glücksspieles?
Haben Sie von diesen jeweils Bargeld oder andere Formen der Bezahlung
erhalten?
Kennen Sie das Büro Parkring 18?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Gert Schmidt“
MEINE BEANTWORTUNG am 24. Mai 2020, 16:30 Uhr:
„Sehr geehrter Herr Schmidt!
Ich bin akkreditierte Journalistin (schriftliche Akkreditierung vorhanden). Mein akad. Titel wurde erworben, nach abgeschlossenen Universitätsstudium. SIe können davon ausgehen, dass mir die ausführliche schriftliche Anerkennung der österreichischen Behörde vorliegt, was aber noch lange keinen Grund darstellt, Ihnen solche Unterlagen zu übermitteln. Es handelt sich dabei jedenfalls nicht um einen Ehrentitel.
Ich habe noch nie Geld oder sonstige Vorteile in dem von Ihnen angeführten Zusammenhang erhalten – ich hoffe, Sie können das begreifen. Sollten Sie jemals wider beseren Wissens, solche Behauptungen über mich verbreiten, wäre ich gezwungen, meine Anwälte mit der Sache zu betrauen.
Zu Ihren weiteren Fragen: Kein Journalist würde über die Auskunftsquellen plaudern. Vielleicht hat Ihnen dieses Wissen gefehlt, jedenfalls haben Sie jetzt auch dieses Informationsdefizit überwunden.
Ich kenne auch kein Büro Parkring 18.
Mit freundlichen Grüßen,“
Drittes Mail von Gert Schmidt, Sonntag den 24. Mai 2020, 16:17 Uhr:
„Ergänzende Frage:
Können Sie erklären, wie die mit Ihrem Namen versehenen Unterlagen in
einem Mail, welches einen Erpressungs-Versuch gegenüber einem bekannten
Immobilien-Vorstand darstellt, vorkommt?
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Gert Schmidt“
MEINE BEANTWORTUNG am 24. Mai 2020, 16:40 Uhr:
„Nein, kann ich nicht – keine Ahnung worum es sich dabei handelt.
Und jetzt gehe ich davon aus, dass alle Fragen ausreichend beantwortet sind.“
Die Berichterstattungsweise des Internet-Blogs „EU-Infothek“ (Medieninhaberin: Omnia Online Medien GmbH, Herausgeber und Chefredakteur:
Prof. Gert Schmidt)
24. Mai 2020.
Die österreichische Zeitschrift profil veröffentlicht den Artikel „Novomatic blitzt ab. NICHT EHRENRÜHRUNG. Chefin der NÖ-Grünen, Helga Krismer, hat Glücksspiel-Seminare an Donau-Uni kritisiert“.
Zitat profil:
„Die Aussage, dass Novomatic eines jener Unternehmen ist, die durch den von der Universität angebotenen, teilweise mit Steuergeldern finanzierten Lehrgang Mitarbeiter (selbstverständlich entgeltlich) ausbilden lassen können, ist im Keim wahr und enthält nichts Ehrenrühriges oder Kreditschädigendes. […] Ich habe empfohlen, das Urteil in Rechtskraft erwachsen zu lassen, auch wenn eine Revision an den OGH grundsätzlich möglich wäre, erklärte Anwalt Peter Zöchbauer„.
Zum Vergleich – der Bericht der unabhängigen EU-Infothek vom 24. Mai 2020 – kein Wort über die Erkentnisse des Novomatic-Anwaltes Zöchbauer im diesbezüglichen Verfahren gegen Helga Krismer: http://www.eu-infothek.com/noe-gruene-chefin-dr-helga-krismer-huber-bekaempft-uni-lehrgang-der-donau-universitaet-in-krems/
„Vereinfacht dargestellt, behauptete die NÖ-Grüne-Chefin allen Ernstes, dass dieser Lehrgang der „Fortbildung von NOVOMATIC-MitarbeiterInnen“ diene und von „Steuergeld“ bezahlt wird. […] Diese Vorgangsweise beweist mit schlimmer Gewissheit, dass einige Politiker von Wirtschaft nicht die geringste Ahnung haben und auch extrem wirtschaftsfeindlich agieren, obwohl es die Wirtschaft ist, die Steuergelder schafft.
Die weitere bittere, aber nicht neue Erkenntnis, dass die oft zitierte „bürgerliche Feigheit“ jedwede Diskussion gegen derartige wirtschaftsfeindliche Anwürfe von Unwissenden verhindert oder ihr entgegentritt – und, ganz im Gegenteil, sofort duckmäuserisch nachgibt – ist ebenfalls eine Bestätigung für pharisäisches, schädliches Verhalten zum Schaden der Wirtschaft.“
Ob die extrem hohen Kosten für solche Verfahren (auffallend zahlreich) als Betriebsausgaben anerkannt werden?